COMPLIANT. AUSLAGERUNG KLUG UMSETZEN UND MÜHELOS STEUERN.

Hinweise zur Anzeigenverordnung

Anzeige von Auslagerungen: Neues (Fach-)Verfahren zur Meldepflicht bis März 2023

Seit dem 01.01.2022 sind Unternehmen im Finanzsektor durch das Finanzmarktintegritätstärkungsgesetz (FISG) sowie Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dazu verpflichtet, wesentliche Auslagerungen gegenüber der BaFin anzuzeigen.

Mit Verkündung der Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung, die am 29.11.2022 in Kraft getreten ist, müssen Finanzunternehmen ihrer Meldepflicht für Auslagerungen im Sinne eines neuen Fachverfahrens nachkommen. Bis zum 01.03.2023 sind anzeigepflichtige Umstände über das neue Fachverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ im MVP-Portal nachzumelden. Hierzu ist eine Registrierung im MVP-Portal und eine Beantragung des jeweiligen Fachverfahrens notwendig. Schwerwiegende Vorfälle hingegen sind nicht über das MVP-Portal einzureichen, sondern über ein Excel-Template. Dieses ist elektronisch per E-Mail an die BaFin sowie an die Deutsche Bundesbank zu senden. Eine weitere Sonderregelung gilt für Signficant Institutions: Um Doppelmeldungen zu vermeiden, müssen die Auslagerungsanzeigen künftig über das IMAS-Portal abgegeben werden und nicht über das MVP-Portal.

Alle Links zu den Schreiben der Aufsicht, einer Ausfüllhilfe sowie dem Excel-Template finden Sie unten angehängt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

IHR ANSPRECHPARTNER

Dr. Bodo Chrubasik

Senior Manager

E-Mail-Adresse für schwerwiegende Vorfälle

(im Betreff fügen Sie bitte den Namen Ihres Instituts und Ihre BAK-Nr. ein)

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